ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Tobias Stock Performance Programs UG
(haftungsbeschränkt)
§1 Allgemeines – Geltungsbereich der AGB
Alle Dienstleistungen der Tobias Stock Performance Programs UG (haftungsbeschränkt) unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, sie wurden durch individuelle, schriftliche Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
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Alle Dienstleistungen werden im Folgenden auch als "Maßnahmen" bezeichnet, sofern nicht explizit benannt.
Kunden sind Personen, die eine Dienstleistung aus dem Bereich Sport gebucht haben, dies beabsichtigen oder an einer Maßnahme in diesem Bereich teilnehmen.
Klienten sind Personen, die eine Dienstleistung aus dem Bereich Business/Coaching gebucht haben, dies beabsichtigen oder an einer Maßnahme in diesem Bereich teilnehmen.
§2 Definitionen und Leistungsumfang
Einzelmaßnahmen sind unabhängige, einmalige Dienstleistungen, die an einem festgelegten Termin erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise Personal Training, Coachingtermine oder eintägige Workshops.
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Reihenmaßnahmen umfassen mehrere zusammengehörige Termine, die mehrtägig oder über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden. Beispiele hierfür sind Fitnesskurse, Mehrfachkarten (z. B. 5er- oder 10er-Karten), Programme mit festen Laufzeiten oder mehrtägige Workshops.
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im Buchungsmodul bzw. der Dienstleistungsvereinbarung gebuchten Leistung.
§3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Kosten
Die Vergütung richtet sich nach der im Buchungsmodul oder der Dienstleistungsvereinbarung angegebenen Höhe.
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Leistungen externer Dienstleister oder Kooperationspartner (z. B. Ärzte, Therapeuten) sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden/Klienten selbst zu tragen. Zusätzliche Kosten (z. B. Eintrittsgelder) gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden/Klienten.
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Fahrtkosten bei Anfahrten zum Kunden/Klienten oder zum Ort der Maßnahme werden ohne gesonderte Vereinbarung mit 40 Cent/km berechnet, ausgehend vom Sitz der Gesellschaft.
§4 Verhinderung, Stornierung und Ausfall
Bei Einzelmaßnahmen müssen Verhinderungen unverzüglich, jedoch spätestens 6 Stunden vor Beginn, gemeldet werden. Bei späterer Absage wird das Honorar voll berechnet, sofern keine Ausnahme wie Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt vorliegt. Diese Regelung gilt nicht für mehrtägige Workshops, die unter die Bedingungen für Reihenmaßnahmen fallen.
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Bei Reihenmaßnahmen kann die Rechnungsstellung im Voraus erfolgen. Einzelne Leistungen müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraums (z. B. 6 Monate) wahrgenommen werden. Stornierungen unterliegen der gesetzlichen Widerrufsfrist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung bei durch den Kunden/Klienten versäumten Terminen besteht nicht.
Bei durch den Anbieter zu verantwortenden Ausfällen (z. B. aus organisatorische Gründe, Krankheit oder Unfall) oder aufgrund höherer Gewalt kann die Betreuung durch einen gleichwertig qualifizierten Trainer/Coach übernommen oder die Maßnahme nach vorheriger Absprache verschoben werden.
Sollte weder eine Vertretung noch ein Verschiebung möglich sein, wird eine individuelle Lösung im Sinne der/des teilnehmenden Kunden/Klienten gesucht. Eine Rückerstattungspflicht besteht nicht, sofern eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird.
§5 Obliegenheiten des Kunden/Klienten
Kunden/Klienten versichern, sportgesund zu sein, und ärztlichen Rat einzuholen, wenn Zweifel bestehen.
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Gesundheitsveränderungen sowie Befindlichkeits-störungen jeglicher Art, die nach Vertragsabschluss – insbesondere während einer Maßnahme – eintreten, sind unverzüglich persönlich und wahrheitsgemäß dem Trainer/Coach mitzuteilen.
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Kunden/Klienten dürfen keine Substanzen einnehmen, die ihre Wahrnehmung beeinträchtigen. Bei Verdacht auf Beeinträchtigung kann die Maßnahme ohne Rückerstattung abgebrochen werden.
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Kunden müssen den Anweisungen des Trainers folgen. Klienten tragen die Verantwortung für ihre Entscheidungen.
§6 Obliegenheiten des Trainers/Coaches
Der Trainer/Coach behandelt alle Informationen vertraulich und gemäß den Datenschutz-bestimmungen (DSGVO).
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Vor Beginn jeder Maßnahme erfolgt eine Einweisung in Risiken und Besonderheiten des Trainings. Der Trainer ist berechtigt, aus trainingsrelevanten Zwecken Berührungen vorzunehmen.
§7 Haftung
Die Tobias Stock Performance Programs UG haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Maßnahme entstehen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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Die Haftung für Gesundheitsschäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Haftung besteht.
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Kunden/Klienten haften für von ihnen verursachte Schäden an Equipment oder Einrichtungen.
Die UG verfügt über eine Betriebshaftpflicht-versicherung.
§8 Datenschutz und Nutzung von Medien
Fotos und Videos können zu Werbezwecken erstellt und genutzt werden, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung der Kunden/Klienten. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
§9 Urheberrecht
Alle Unterlagen, Protokolle, Trainingspläne und vergleichbare Materialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2025
